VerAProNext verwendet ausschließlich ein technisch notwendiges Session-Cookie zur Anmeldung der Sachbearbeiter (ASP.NET-Cookie-Authentifizierung). Dieses Cookie dient allein der sicheren Sitzungsverwaltung; für seinen Einsatz ist nach geltendem Datenschutzrecht keine gesonderte Einwilligung erforderlich.
Eine darüber hinausgehende Nutzung von Cookies – etwa zu Analyse-, Tracking- oder Marketingzwecken – erfolgt nicht. Es werden keine Analysesoftware, keine externen Dienste und keine eingebetteten Inhalte Dritter eingesetzt.
Die Kontaktdaten des zuständigen Datenschutzbeauftragten teilt Ihnen Ihre Kreisverwaltungsbehörde mit.
- Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtung): Die Kreisverwaltungsbehörden sind gesetzlich verpflichtet, über Anträge auf Zuwendungen nach den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern zu entscheiden. VerAProNext unterstützt diese gesetzliche Aufgabe.
- Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse): Die Förderung des außerschulischen Sports ist eine öffentliche Aufgabe; die Bearbeitung der Anträge über VerAProNext dient der rechtmäßigen Durchführung dieses Förderverfahrens.
- Art. 6 Abs. 1 lit. b/f DSGVO (dienstliches Nutzerkonto): Für die Zugangsdaten der einzelnen Sachbearbeiter (Login, Nachvollziehbarkeit von Bearbeitungsschritten) besteht ein berechtigtes Interesse der Kreisverwaltungsbehörde an einer eindeutig zurechenbaren, revisionssicheren Bearbeitung.
- Antrags- und Vereinsdaten: Die über die Digitale Antragsplattform (vereinspauschale.de) erfassten Antrags- und Vereinsstammdaten werden in VerAProNext ausschließlich lesend angezeigt, gefiltert auf die Anträge der jeweils eigenen Kreisverwaltungsbehörde. Eine Veränderung dieser Originaldaten durch VerAProNext ist technisch ausgeschlossen.
- Zugangsdaten der Sachbearbeiter: Name, dienstliche E-Mail-Adresse, Passwort (nur als Hash gespeichert), Zuordnung zur Kreisverwaltungsbehörde sowie Kontostatus (aktiv/inaktiv).
- Bearbeitungs- und Entscheidungsdaten (Audit-Trail): Zu jedem Antrag wird protokolliert, welcher Sachbearbeiter wann welchen Status (z. B. „In Prüfung“, „Genehmigt“, „Abgelehnt“) mit welcher Begründung gesetzt hat.
- Ausschließlich die Sachbearbeiter der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde – der Zugriff ist strikt auf die eigene Kreisverwaltungsbehörde beschränkt, eine Kreisverwaltungsbehörde sieht niemals Anträge oder Nutzerkonten einer anderen.
- Auftragsverarbeiter (technischer Betrieb durch HKSoftware – Hubert Kopold).
Klarstellung zur Datenweitergabe: VerAProNext selbst übermittelt keine personenbezogenen Daten an Dritte. Es findet kein Datenaustausch zwischen unterschiedlichen Kreisverwaltungsbehörden statt. Die Weiterleitung von Mitgliedereinheiten an Regierungen und die Auszahlung der Fördermittel erfolgt wie bisher ausschließlich über die Fachanwendung „VerAPro“ bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde; VerAProNext ist daran nicht beteiligt.
Zugangsdaten eines Sachbearbeiter-Kontos werden gespeichert, solange das Konto aktiv ist. Wird ein Sachbearbeiter deaktiviert (z. B. bei Ausscheiden aus der Kreisverwaltungsbehörde), wird das Konto gesperrt; eine endgültige Löschung erfolgt auf Anforderung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.
Bearbeitungs- und Entscheidungsdaten (Audit-Trail) werden für die Dauer vorgehalten, die zur Nachvollziehbarkeit der Antragsbearbeitung erforderlich ist, längstens jedoch so lange, wie der zugehörige Antrag in der Digitalen Antragsplattform bzw. in „VerAPro“ vorgehalten wird.
- Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
Zur Ausübung dieser Rechte wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kreisverwaltungsbehörde bzw. deren Datenschutzbeauftragten.
Stand der Datenschutzerklärung: 30. August 2026